Ihre Unterstützung für die Freiwillige Feuerwehr Görtschach

Warum sind Spenden so wichtig?

Diese Frage wird uns häufig gestellt – und sie ist absolut berechtigt. Die Freiwillige Feuerwehr Görtschach, wie viele andere Feuerwehren in Österreich, setzt sich ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Das heißt: Menschen aus der Region, die ohne Bezahlung jederzeit bereit sind, Hilfe zu leisten und in Notlagen zur Stelle zu sein.

Die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit ist zu einem großen Teil auf Spenden angewiesen. Obwohl die Gemeinde Hermagor und die Freiwillige Feuerwehr Görtschach einen erheblichen Anteil der Kosten übernimmt, bleibt dennoch ein nicht unerheblicher Teil, den wir durch Spenden und Veranstaltungen selbst aufbringen müssen. Dazu zählen Aufwendungen für Einsatzkleidung, technische Ausrüstung, Ausbildung, sowie laufende Betriebskosten wie Treibstoff, Versicherungen oder Strom.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt unsere Feuerwehr bestimmten gesetzlichen Vorgaben – etwa in Bezug auf die Mindestausstattung oder die Qualität und Lebensdauer der Schutzausrüstung. Viele Geräte müssen regelmäßig gewartet und bei Bedarf ersetzt werden, da sie nach einigen Jahren nicht mehr den Sicherheitsstandards entsprechen.

Auch die Anforderungen an Einsätze und Technik steigen stetig. Moderne Gerätschaften sind unerlässlich, um sowohl effektiv helfen zu können als auch die Sicherheit unserer Feuerwehrkameradinnen und -kameraden zu gewährleisten.

Feuerwehrdienst bedeutet, rund um die Uhr bereit zu sein – ganz gleich ob unter der Woche, an Feiertagen oder in der Nacht.  Damit wir auch weiterhin für Sie und Ihre Familie da sein können, bitten wir um Ihre finanzielle Unterstützung. Nur mit Ihrer Hilfe können wir die notwendigen Ausrüstungen anschaffen.

Seit 2017: Neue Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit

Seit dem 1. Jänner 2017 gilt eine neue gesetzliche Vorschrift: Wenn Sie als Privatperson an die Freiwillige Feuerwehr Görtschach spenden und wünschen, dass diese Spende steuerlich abgesetzt wird, muss diese dem Finanzamt gemeldet werden.

Spenden an freiwillige Feuerwehren können laut Einkommensteuergesetz 1988 von der Steuer abgesetzt werden. Ziel ist die sogenannte „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“, bei der Steuerabzüge automatisch berücksichtigt werden. Damit das funktioniert, müssen Ihre Spenden beim Finanzamt aufscheinen.

Das bedeutet: Möchten Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen, benötigen wir bei der Überweisung oder auf dem Erlagschein bitte Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum. Sollten Sie keine Meldung wünschen, ist dies natürlich auch möglich – in diesem Fall wird Ihre Spende nicht weitergeleitet.

Wer sich genauer über die Absetzbarkeit einer Spende beim Finanzamt informieren möchte, folgt einfach diesem Link..